Auf einmal ist sie da, diese Idee: Die Wand soll weg! Und am besten noch diesen Sommer. Also schnell mal nach einem Statiker googeln und direkt nächste Woche anfangen… Das wäre wirklich schön. Nur leider bedarf es in der Realität um Einiges mehr an Planung und Vorlaufzeit. Denn, wenn man heute eine Statik beauftragt, kann man nicht erwarten, dass sie gestern schon fertig wurde.
Wenn auch Sie einen Wanddurchbruch in ihrem Eigenheim planen, gibt es Einiges zu beachten:
- Frühzeitig planen!
- Ist ein Bauantrag erforderlich?
- Wie sieht es mit Bestandsplänen aus? Außerdem: Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins
- Eher realistisch bleiben! Den Bestand beim Bauvorhaben im Auge behalten.
- Zur Rolle des qualifizierten Tragwerksplaners
- DIY oder Fachmann
- Stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung und Bescheinigung
1.) Frühzeitig planen!
Meistens fängt es bei uns im Büro mit Anfragen zu einer Statik für einen Wanddurchbruch schon im Frühjahr eines Jahres an und spitzt sich dann oftmals in den Sommermonaten zu. Das führt uns als Planungsbüro leider schnell an unsere Kapazitätsgrenzen und könnte bei Ihnen zu viel Frust und Enttäuschung führen, da wir dann nicht „mal eben“ die Statik für Ihren Wanddurchbruch aufstellen können.
Auch wenn man für jedes Planungsbüro unterschiedliche Kapazitäten annehmen könnte, so haben diese Büros jedoch meistens alle eins gemeinsam: Die Planer und Ingenieure (wie auch bei uns) sind in der Regel bereits mit anderen, laufenden Projekten beschäftigt und haben vielleicht weitere Aufträge schon auf der Warteliste. Für unser Planungsbüro ist auch noch zu berücksichtigen, dass Herr Dipl.-Ing. Jörg Mackfeld als qualifizierter Tragwerksplaner und Aufsteller für statische Berechnungen nur an drei Tagen in der Woche für uns tätig ist (und zwar von Mittwochs bis Freitags) und dass er sich in dieser Zeit auch noch um Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Belange auf Baustellen kümmern muss. Daher benötigen wir erfahrungsgemäß nach einer Auftragserteilung eine Vorlaufzeit von mindestens 6 bis 8 Wochen, bevor wir mit den eigentlichen Arbeiten zur Statik des Wanddurchbruchs (auch Tragwerksplanung genannt) beginnen können.
Da „Überraschungen“ im Zusammenhang mit einem neuen Wanddurchbruch nie grundsätzlich auszuschließen sind (Stichwort: „Bauen im Bestand“), sollte idealerweise auch noch ein zusätzlicher Zeitpuffer entsprechend eingeplant werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Statik für den Wanddurchbruch nach Möglichkeit bereits im Herbst oder Winter des Vorjahres anzufragen und zu beauftragen. So kann man in der Regel davon ausgehen, dass noch genug Zeit zur Verfügung steht, um die Statik zum Wanddurchbruch abzuarbeiten, bevor es dann an wärmeren Tagen des Jahres mit der Bauausführung und der praktischen Umsetzung zum Wanddurchbruch losgehen kann.
2.) Ist ein Bauantrag erforderlich?
Auch die nötigen Behördengänge können frühzeitig erledigt werden. Denn zu beachten ist zum Beispiel: Eine aufgestellte Statik bzw. Tragwerksplanung stellt keine bauordnungsrechtliche Genehmigung für einen vorgesehenen Wanddurchbruch dar und ersetzt somit auch keine gegebenenfalls erforderliche Baugenehmigung durch die zuständige Baubehörde.
Zur Klärung, ob ein Bauantrag erforderlich ist, können Sie je nach Umfang Ihres geplanten Projekts entweder Ihren beauftragten Architekten um Unterstützung bitten oder selber einen Termin für eine Bauberatung bei der Baubehörde Ihrer örtlichen Kommune vereinbaren. Dort sollten Sie Auskunft darüber erhalten, ob das, was Sie sich als Bauvorhaben vorstellen, als verfahrensfrei anzusehen ist oder ob hierfür eine Baugenehmigung als rechtliche Grundlage benötigt wird. Denn nur weil etwas vom Prinzip her technisch machbar ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch ohne Genehmigung einfach umgesetzt werden darf.
Als Planungsbüro empfehlen wir Ihnen außerdem das Bauportal NRW, wo Sie sich als Bauherrschaft über wesentliche Aspekte Ihres geplanten Bauvorhabens informieren können.
Falls eine Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben einzuholen ist, muss ein eingetragenes Mitglied der Architektenkammer NRW oder ein bauvorlageberechtigter Ingenieur, wie zum Beispiel Herr Dipl.-Ing. Volker Schubert die zum Bauantrag erforderlichen Planunterlagen erstellen. Für so eine Leistung bzw. unterstützende und beratende Tätigkeit ist eine separate Beauftragung notwendig (neben der Beauftragung einer Statik). Häufig sind im Zusammenhang mit einem Bauantrag auch zeitaufwendige Zeichnungen zum Bestand als Grundlage für die eigentlichen Baugenehmigungspläne anzufertigen.
Was vielen nicht bewusst ist: Wenn ein Bauantrag gestellt wurde, kommen Beamte der Baubehörde zum Zeitpunkt, wenn Teile des Bauvorhabens oder alles schon fertig ist, zu Ihnen auf die Baustelle, um die Änderungen abzunehmen und zu genehmigen. Erst dann dürfen die geänderten Räumlichkeiten auch genutzt werden.
3.) Wie sieht es mit Bestandsplänen aus?
Außerdem: Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins
Bevor der Arbeitsaufwand für eine Statik abgeschätzt und ein konkretes Honorarangebot abgegeben werden kann, ist zu klären, ob Bestandspläne und im Idealfall eine Statik zum bestehenden Gebäude vorhanden sind. Wenn ja, dann schicken Sie uns diese unbedingt im Erstkontakt per Email. Der Tragwerksplaner schaut sich dann in einem ersten Schritt die vorgelegten Bestandspläne an und vereinbart anschließend mit der Bauherrschaft einen Vor-Ort-Termin, um das Bauvorhaben zu besprechen. Fragestellungen sind dann unter Anderem: Welche Änderungen sind genau geplant? An welcher Stelle im Gebäude sind Änderungen gewünscht?
Manchmal müssen wir allerdings feststellen, dass das bestehende Gebäude von den vorgelegten Bestandsplänen abweicht oder dass gar keine Pläne zum Bestand existieren. Das vergrößert natürlich unseren Aufwand und folglich die damit verbundenen Kosten erheblich, da unsere Bauzeichner erst mal Pläne zum aktuellen Gebäudebestand anfertigen müssen. Der Tragwerksplaner stellt dann auf Grundlage dieser angefertigten Bestandspläne seine statischen Berechnungen auf (zum Beispiel für den von Ihnen angedachten Wanddurchbruch).
Und sollte zum Beispiel erst im Zuge der Bauausführung festgestellt werden, dass Maße von bestehenden Wänden nicht mit den Angaben in den vorgelegten Bestandsplänen übereinstimmen, dann kann auch dies zu einem erheblichen Mehraufwand führen und es kann gegebenenfalls zu Verzögerungen bei der weiteren Bauausführung kommen. Daher kann es unter Umständen Sinn machen, schon beim ersten Vor-Ort-Termin die entsprechenden Bestandsmaße zur Aufstellung der Statik aufzunehmen (zum Beispiel die Rohbau-Wandstärke im Bereich des angedachten Wanddurchbruchs). Diese aufgenommenen Maße sind mit den Angaben in den Bestandsplänen zu vergleichen und für die Tragwerksplanung / Statik entsprechend zu bewerten. Somit können dann die statischen Berechnungen zu einem Wanddurchbruch nicht nur auf Grundlage vorgelegter (alter) Bestandspläne, sondern auch auf Basis der örtlich tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten aufgestellt werden.
Für die vorzusehenden Arbeiten zum Ihrem Projekt ist es auch hilfreich, wenn Sie sich schon zu Planungsbeginn dahingehend festlegen, was genau gemacht werden soll. Sollten Sie sich zum Beispiel überlegt haben, eine neue Trennwand aus Gipskartonplatten errichten zu lassen, dann sind aufgrund der Leichtbauweise andere statische Voraussetzungen gegeben als bei einer massiven Trennwand aus Mauerwerk. Eine spätere Änderung in der Planung würde bei diesem Beispiel auch zu einem erheblichen Mehraufwand führen und gegebenenfalls Verzögerungen mit sich bringen. Insbesondere dann, wenn die Arbeiten zur Statik der leichten Trennwand schon abgeschlossen sind.
Nach Möglichkeit sollten Sie uns schon beim ersten Vor-Ort Termin auf alles Wesentliche aufmerksam machen, was von den Bestandsplänen abweicht. Das heißt: Wurde beim Gebäude nach Ihrem Wissen gegenüber den Bestandsplänen schon etwas verändert? Wurden vielleicht nachträglich Wände ergänzt oder entfernt? Wurden zwischenzeitlich Dachbegrünungen, gegebenenfalls auch Kiesschüttungen beim Flachdach vorgenommen? Wurden Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen errichtet? …
Solche beispielhaften Informationen sind wichtig, um sie bei der Lastzusammenstellung für den neuen Wanddurchbruch oder anderer Umbauten berücksichtigen zu können. Sollten Ihnen die Unterlagen zu Veränderungen am Gebäude im Detail nicht vorliegen, dann können in der Regel auch allgemeine Lastansätze vom Tragwerksplaner entsprechend gewählt werden.
In unserem Honorarangebot schätzen wir den Arbeitsaufwand so realistisch wie möglich ab. Es ist uns aber im Vorhinein nicht möglich die gegebenenfalls noch zusätzlich aufkommenden Änderungswünsche oder unvorhersehbaren Schwierigkeiten beim Bauen im Bestand und auch nicht die Ausführungsabweichungen im Zusammenhang mit den Arbeiten der verschiedenen Baufirmen mit in unsere Kalkulation einbeziehen. Solche Eventualitäten können wir kalkulatorisch leider nicht in angemessener Art und Weise bei unserem Honorarangebot berücksichtigen. Es ist bei Projekten schon vorgekommen, dass sich unser tatsächlich angefallener Aufwand aufgrund von gewünschten Änderungen oder Schwierigkeiten beim Bauen im Bestand sowie eigentlich nicht anzunehmenden Abweichungen bei der Bauausführung verdoppelt oder verdreifacht hat. Solche Fälle sind natürlich für alle Beteiligten ärgerlich; lassen sich aber leider nicht immer gänzlich vermeiden.
4.) Eher realistisch bleiben! Den Bestand beim Bauvorhaben im Auge behalten.
Im Gegensatz zu einem Neubau, bei dem Ihrer Fantasie kaum Grenzen gesetzt sind, können die vorhandenen Gegebenheiten eines bestehenden Gebäudes Ihre Möglichkeiten beim angedachten Umbau erheblich einschränken.
Wenn man zum Beispiel im Erdgeschoss eines Gebäudes eine zusätzliche Wand aus Mauerwerk für eine Raumteilung errichten möchte, dann macht es natürlich Sinn, dass man sich zuerst die Bestandspläne zum Gebäude anschaut und ergänzend die Situation vor Ort in Augenschein nimmt. Für die Tragwerksplanung der neuen Wand sollte auch der Keller als das darunterliegende Geschosse mit seinen vorhandenen Wänden entsprechend berücksichtigt werden. Denn für die Errichtung der zusätzlichen Wand im Erdgeschoss sollte vorab schon geklärt sein, ob im Kellergeschoss eine Wand an entsprechender Stelle vorhanden ist, die auch vollständig „in der Flucht“ zur neuen Wand steht. Wenn das so ist, dann hat das Vorteile hinsichtlich der direkten und unmittelbaren Abtragung der Lasten infolge der zusätzlichen Wand.
Lasten sollten immer möglichst gradlinig bis in das Fundament geführt werden. Selbst wenn man dadurch bei der Raumaufteilung einen Kompromiss eingehen muss, sollte der Aufwand und der Nutzen immer in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Die statisch vorteilhafte Anordnung der neuen Wand bedeutet weniger Kosten sowohl bei der Planung als auch bei der Bauausführung
Andere Überlegung: Hat man vielleicht in einem Mehrfamilienhaus keinen Zugang zu den darüber oder darunter liegenden Etagen, dann kann man auch keine aktuelle Bestandsaufnahme für diese Geschosse vornehmen; und somit stehen dem Tragwerksplaner nur die Angaben in den ursprünglichen Bestandsplänen zur Verfügung (gegebenenfalls noch die Angaben in einer Bestandsstatik sofern vorhanden). Für eine neu zu errichtende Wand würde das bedeuten, dass der Tragwerksplaner noch weitergehende Annahmen für die Lastabtragung der Wand treffen müsste. Veranlassungen zu Kernbohrungen im Bestand, um Angaben zu vorhandenen Konstruktionen des Gebäudes zu erhalten, sollten von der privaten Bauherrschaft bei eher kleineren Umbauten hinsichtlich der anfallenden Kosten entsprechend abgewägt werden.
Zu berücksichtigen ist bei einem Umbau zum Beispiel auch, dass im Zusammenhang mit einem angedachten Wanddurchbruch die damit einhergehenden, verbindenden Räumlichkeiten nicht immer in einen „Loft“-Stil der „reduziertesten“ Art und Weise umgesetzt werden können. Denn, da auch horizontale Kräfte auf ein Bauwerk einwirken und die Gesamtstabilität des Gebäudes beachtet werden muss, sollten eigentlich links und rechts neben dem neuen Wanddurchbruch nach Möglichkeit zwei Wandstreifen in ausreichender Länge als Bestandsstücke verbleiben. Diese Wandstreifen, die dann die Funktion einer kurzen Wandscheibe übernehmen, können zusätzlich als Auflagerbereiche für den geplanten Abfangträger genutzt werden. Der Abfangträger des Wanddurchbruchs wird in der Regel aus Stahl oder Beton hergestellt; gegebenenfalls ist auch ein Träger aus Holz möglich. Aus brandschutztechnischen Gründen ist eine Verkleidung des Trägers im Regelfall immer nötig. Nur im Ausnahmefall erfolgt eine aufwendige Heißbemessung, die zu erheblich größeren Querschnitten führt.
Zu beachten ist außerdem, dass mit dem „Bauen im Bestand“ oftmals auch „Überraschungen“ verbunden sind, die nur sehr selten mit den Vorarbeiten zum Projekt schon abgedeckt sein könnten und daher häufig mit Planungsänderungen während der Bauausführung einhergehen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie hier darauf hinweisen, dass wir unter Umständen solche „Überraschungen“ und folglich die damit verbundenen Änderungen in der Planung nicht „mal eben“ bearbeiten können, da unsere Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt meistens schon mit der Bearbeitung anderer Projekte beschäftigt sind. Das Stichwort lautet hier: Freie Kapazitäten. Daher bitten wir an dieser Stelle um Ihr Verständnis, wenn eine entsprechend außerplanmäßige neue statische Berechnung nicht gestern schon fertig wurde.
5.) Zur Rolle des qualifizierten Tragwerksplaners
Der qualifizierte Tragwerksplaner übernimmt nicht zwangsläufig die baubegleitende Überwachung der auszuführenden Arbeiten zu Ihrem Umbau, wie zum Beispiel die Arbeiten zur Herstellung eines Wanddurchbruchs. Sie als Bauherrin oder Bauherr erhalten vom Tragwerksplaner die entsprechenden Angaben für eine Umsetzung des Bauvorhabens. In der Statik werden hierzu auch Vorgaben gemacht, die Sie unbedingt an die bauausführende Firma weitergeben müssen.
Auch wenn es Ihnen vielleicht manchmal so erscheint, als seien die Angaben und Vorgaben in der Statik sehr großzügig ausgelegt, so sind die statischen Berechnungen dazu jedoch immer auf Grundlage aktueller Normen aufgestellt. Wo es früher vielleicht vom Prinzip her gereicht hat, dass eine Wand nur „hält“, so ist heutzutage unter Umständen für die Wand auch noch zu gewährleisten, dass Rissbildungen begrenzt werden.
Außerdem wollen wir hier an dieser Stelle auch noch erwähnen, dass man bei den einwirkenden und in der Statik zu berücksichtigenden Lasten in der Regel nicht von durchschnittlichen Größen ausgeht, sondern eher von überdurchschnittlichen Größen. Beispiel: Extremer Schneefall, der vielleicht alle 30 Jahre mal vorkommen wird. Natürlich handelt es sich hierbei nur um eine möglicherweise auftretende Wahrscheinlichkeit, aber solche Annahmen sind eben vom qualifizierten Tragwerksplaner bei der Aufstellung einer Statik auch entsprechend einzuschätzen und abzuwägen. Denn letztlich müsste ja der Tragwerksplaner „seinen Kopf dafür hinhalten“, wenn in diesem Zusammenhang irgendetwas schief gehen sollte. Daher gehen wir als Planungsbüro lieber immer auf Nummer sicher.
6.) DIY oder Fachmann?
Ob Sie die Arbeiten zur Ausführung Ihres Bauvorhabens selbst übernehmen wollen oder eine Baufirma beauftragen, bleibt letztlich Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass Sie und die beauftragte Baufirma die Angaben und Vorgaben der Statik entsprechend berücksichtigen!
Außerdem sollten Sie zum Beispiel folgende Punkte im Zusammenhang mit der Bauausführung klären: Ist der bauausführenden Firma bewusst, dass von einer berechtigten Person oder vom qualifizierten Tragwerksplaner stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung durchzuführen sind? Oder dass womöglich eine Abnahme durch das Bauordnungsamt notwendig ist? Da einige Regelungen zu Baumaßnahmen für die Baufirmen vielleicht noch vergleichsweise neu sind, mag es sein, dass die bauausführende Firma ihre jahrelangen Erfahrungen aus der Praxis auch bei Ihrem Bauvorhaben entsprechend zugrunde legt und neuere Regelungen leider noch nicht vollständig auf dem Schirm hat. Das mag gut gehen, kann aber unter Umständen auch bedeuten, dass eine notwendige Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann oder dass nachträglich ein weiterer Standsicherheitsnachweis erforderlich wird und aufgestellt werden muss, was immer auch mit entsprechenden Mehrkosten verbunden ist.
Es liegt in Ihrer Verantwortung als Bauherrin oder Bauherr, der bauausführenden Firma auf die Finger zu schauen, um sicherzustellen, dass die Angaben und Vorgaben der Statik bei der Bauausführung auch entsprechend umgesetzt werden. Wenn Ihnen diesbezüglich Zweifel aufkommen, können Sie sich gerne während der Bürozeiten mit uns in Verbindung setzten.
7.) Stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung und Bescheinigung
Der qualifizierte Tragwerksplaner oder eine entsprechend berechtigte Person ist gemäß Bauordnung NRW dazu verpflichtet, auf der Baustelle stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung durchzuführen, um die Übereinstimmung der Bauausführung mit den Anforderungen des Standsicherheitsnachweises zu bescheinigen.
Eine Bescheinigung, dass die Angaben und Vorgaben der Statik auch tatsächlich umgesetzt wurden, kann aber nur dann ausgestellt werden, wenn die wesentlichen Bauausführungen zum Wanddurchbruch auch in Augenschein genommen werden können. Dies wäre aber zum Beispiel nicht möglich, wenn nach dem erfolgten Einbau des Abfangträgers alles schon verputzt ist und man vielleicht auch schon tapeziert hat. Daher sollten Sie den qualifizierten Tragwerksplaner über den Abschluss der Rohbauarbeiten entsprechend zeitnah informieren, so dass er bei seinen stichprobenhaften Kontrollen auch noch erkennen kann, welche Baumaterialien, usw. verwendet wurden. Erst nach diesem Baustellenbesuch des qualifizierten Tragwerksplaners kann die bauausführende Firma den Wanddurchbruch entsprechend verputzen oder gegebenenfalls nach brandschutztechnischen Vorgaben entsprechend verkleiden. Sollte der qualifizierte Tragwerksplaner oder die entsprechend berechtigte Person die Bescheinigung über stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung nicht ausstellen können, so trägt die Bauherrschaft bei einem in diesem Zusammenhang stehenden Schadensfall die Verantwortung und nicht etwa der qualifizierte Tragwerksplaner.
Falls für Ihr Bauvorhaben ein Prüfstatiker zu beauftragen ist, entfallen die stichprobenhaften Kontrollen durch den qualifizierten Tragwerksplaner. Die Durchführung von Kontrollen während der Bauausführung hat dann durch den Prüfstatiker zu erfolgen.
Was wir Ihnen hier mit unseren Darlegungen bzw. 7 Schritten zum Wanddurchbruch auf jeden Fall ans Herz legen wollten, ist:
Wenn man ein Bauvorhaben plant, dann ist eben Vieles zu beachten. Daher nehmen Sie sich genug Zeit für die Vorüberlegungen zu Ihrem Projekt, seien Sie realistisch bezüglich Ihrer Vorstellungen und Erwartungen an das Bauvorhaben und vermeiden Sie mögliche Kostenfallen, wie zum Beispiel:
- Änderungen Ihrer eigenen Wünsche und Vorgaben, nachdem bereits Leistungen zur Planung des Bauvorhabens erbracht wurden.
- Abweichungen zwischen den Bestandsplänen und den Gegebenheiten vor Ort, auf die von Ihnen erst „spät“ hingewiesen wird.
- Bauausführungen, die nicht den in der Statik gemachten Angaben und Vorgaben entsprechen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Einblicken „hinter die Kulissen“ einen guten Überblick geben konnten, und wünschen Ihnen viel Erfolg und starke Nerven bei der Planung und Durchführung Ihres Wanddurchbruchs oder anderer Umbaumaßnahmen!